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IRM Versicherungsberatung GmbH

Ihr zuverlässiger Partner

Die Versicherungsberatung ist eine erlaubnispflichtige Tätigkeit, die gegenüber der Versicherungsvermittlung durch Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler über wesentliche gesetzliche Alleinstellungsmerkmale verfügt.

Der Versicherungsberater erhält vom Versicherer keinen wirtschaftlichen Vorteil und darf auch in anderer Weise von ihm nicht abhängig sein. Daraus ergibt sich zwingend, dass der Versicherungsberater keine Provisionen von Versicherern annehmen darf.

Diese Abgrenzung ist für unsere Mandanten wichtig. Sie haben die Sicherheit, dass wir völliger Unabhängigkeit ausschließlich ihre Interessen vertreten.

Darüber hinaus ist nur der Versicherungsberater berechtigt, Versicherungsnehmer auch in Schadenfällen außergerichtlich zu vertreten.


 

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